20 Jahre Bologna-Prozess: Was läuft gut, wo muss nachgebessert werden?

22.06.2018 | CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag

Oliver Jörg, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst des Bayerischen Landtags:

Dem Bologna-Abkommen sind seit 1999 inzwischen 48 europäische Staaten beigetreten. Gerade die jüngste Ministerkonferenz Ende Mai in Paris und der sogenannte Bologna Implementation-Report haben gezeigt, dass wir in Bayern unsere Hausaufgaben gemacht haben: Mittlerweile haben sämtliche Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften auf Bachelor und Master (kurz „BA-MA“) umgestellt. Derzeit gibt es an den staatlichen Hochschulen im Freistaat 908 Bachelor- und 1006 Masterstudiengänge, und die Modularisierung dieser Studiengänge ist abgeschlossen. Ergebnisse des Bayerischen Absolventenpanels belegen erfreulicher Weise eine zunehmende Akzeptanz des Master und Bachelor von Seiten der Wirtschaft.

Etwaigen Überregulierungen hat der Landtag erfolgreich entgegengewirkt, etwa bei den Anwesenheitspflichten, die im Gegensatz zu anderen Bundesländern in Bayern nicht in das Hochschulgesetz aufgenommen worden sind. Erklärtes Ziel des neuen Systems war es, die Internationalität und Mobilität zu fördern. Dies ist gelungen. Bereits im Jahr 2015 hatten 29 Prozent der deutschen Studierenden einen Auslandsaufenthalt absolviert (Die Zielmarke lag bei 20 Prozent). Und auch die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen gelingt immer besser: Dies zeigt eine aktuelle Umfrage des Deutschen Akademischen Austauschdienstes bei rund 7000 Studenten nach ihrer Auslandsphase. Danach wurden rund 75 Prozent aller im Ausland erbrachten Leistungen anerkannt.

Freilich bleibt noch einiges zu tun. Hilfreich wäre es sicherlich, der immer weiter um sich greifenden Ausdifferenzierung der Studiengänge entgegenzuwirken, damit den Studierenden ein Ortswechsel leichter möglich ist. Da die Studierendenschaft immer heterogener wird, sind auch die Instrumente des Bologna-Prozesses künftig noch konsequenter zu nutzen, etwa 1. durch den weiteren Ausbau flexibilisierter Studienformen, wie Teilzeitstudiengängen, berufsbegleitenden Studiengängen oder Modulstudien; 2. eine noch stringentere Orientierung an Qualifikationszielen und Lernergebnissen sowie 3. eine transparente externe Qualitätssicherung. Kurz: Die Umsetzung von „Bologna“ ist nicht einmal erledigt und abgeschlossen, sondern bleibt angesichts eines sich stets wandelnden Bildungsumfelds Daueraufgabe.