Neues Bayerisches Integrationsgesetz

19.02.2016 | CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag
Staatsminister Dr. Marcel Huber
Staatsminister Dr. Marcel Huber

In dieser Woche stellte Staatsminister Dr. Marcel Huber in der Sitzung der CSU-Fraktion die geplanten Inhalte des neuen Bayerischen Integrationsgesetzes vor.

Das Gesetz rücke in den Mittelpunkt, dass Integration eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit sei, sagte Huber. Fördern und Fordern gehörten dabei zusammen. Damit grenzt sich der bayerische Gesetzentwurf deutlich von anderen Integrationsgesetzen ab.

Das war auch der Projektgruppe „Integrationsgesetz" der CSU-Fraktion rund um Josef Zellmeier und Barbara Stamm besonders wichtig, die die Erarbeitung des Gesetzentwurfs eng begleitet. „Wir geben der Integration eine Richtung und wollen diese an unserer Leitkultur ausrichten“, betonte Josef Zellmeier, der Vorsitzende der Projektgruppe. „Wir begrüßen es sehr, dass unsere Leitkultur als Grundlage und als Integrationsziel den ganzen Gesetzentwurf prägt.“

Der Gesetzentwurf regelt die Integrationsziele und Integrationspflichten in den unterschiedlichsten Lebensbereichen, angefangen von der frühkindlichen Bildung über den Schul- und Hochschulbereich, die Wirtschaft bis hin zu Rundfunk und Medien. Er verlangt nicht nur Leistungen der Gesellschaft für Flüchtlinge. Menschen, die hier leben wollen, müssen auch einen aktiven Integrationswillen zeigen uns sich in unsere Rechts- und Werteordnung integrieren. Dazu gehört vor allem auch, die deutsche Sprache zu lernen. Wer sich hier verweigert, muss mit finanziellen Nachteilen und Sanktionen rechnen.