Beachtliche Vereinspauschale für Sport- und Schützenvereine

26.08.2022 | MdL Karl Straub

Mehr als eine Viertelmillion Euro fließen aus der Vereinspauschale zur Förderung der bayerischen Sport- und Schützenvereine für das Jahr 2022 in den Landkreis Pfaffenhofen. Das gab CSU-Landtagsabgeordneter Karl Straub jetzt bekannt.

„Die Unterstützungszahlung des Freistaats nach den Sportförderrichtlinien bleibt eine wichtige Aufgabe“, unterstreicht Karl Straub. Diese sei auch deshalb notwendig, um gleichwertige strukturelle Voraussetzungen für die gesamte bayerische Bevölkerung sicherzustellen. “Die Vereinspauschale errechnet sich aus der Gesamtzahl der Mitgliedereinheiten eines Sportvereins multipliziert mit dem Wert einer Fördereinheit, der heuer wieder 0,29 Euro beträgt“, so der Abgeordnete. Die Mitgliedereinheit im Jahr 2022 lautet auf 874.159,50, woraus sich ein Förderbetrag von insgesamt 253.506,26 Euro errechnet. Karl Straub weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich der Förderwert auf Initiative der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag für die Jahre 2020 und für 2021 ausnahmsweise auf 0,58 Euro belief. Dies wurde durch die zusätzlichen Mittel aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie möglich. „Mit der CSU-Initiative waren wir bestrebt, die Folgen der Pandemie abzufedern und unseren Vereinen schnell und unbürokratisch zu helfen.“ Der Wert für das Jahr 2022 entspricht nun wieder dem Wert aus den Jahren 2018 und 2019. Hintergrundinformation: Bei den Mitgliedereinheiten spielt das Alter der Mitglieder eine Rolle und die Zahl der Übungsleiterlizenzen. Je mehr jüngere Mitglieder hat und je mehr Übungsleiterlizenzen ein Verein hat, umso höher wird die Mitgliederzahl angesetzt. Die Gesamtzahl der Mitgliedereinheiten wird wie folgt errechnet: Anzahl an erwachsenen Vereinsmitgliedern: einfache Gewichtung; Anzahl an sonstigen Mitgliedern, das heißt, an Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 26 Jahren: zehnfache Gewichtung; Anzahl der gültigen Übungsleiterlizenzen, die der Verein für seinen Sportbetrieb eingesetzt hat (maximal vier Prozent der Gesamtmitgliederzahl): pro Lizenz 650-fache Gewichtung oder 325-fache Gewichtung für einen Verein, falls eine Übungsleiterlizenz in zwei Vereinen eingesetzt wird. Die Fördereinheit berechnet sich aus dem Haushaltsbetrag des Freistaats für die Vereinspauschale dividiert durch die Gesamtzahl der gemeldeten Mitgliedereinheiten der Vereine in Bayern. Stichtag für die Abgabe von Anträgen auf Gewährung der Vereinspauschale ist der 1. März eines Förderjahres. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist. Soweit ein Verein nicht mindestens 500 Mitgliedereinheiten erreicht, wird eine Förderung nicht gewährt.