MdL Karl Straub: Meine Arbeit im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden des Bayerischen Landtages

22.07.2019 | MdL Karl Straub
Foto: CSU-Abgeordnetenbüro Karl Straub
Foto: CSU-Abgeordnetenbüro Karl Straub

"Bei der letzten Sitzung des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden war ein Besucher mit mir im Landtag, um sich über meine Arbeit zu informieren. Hier ist sein Bericht," so MdL Karl Straub.

Menschliche Tragödien, die durchaus beklemmende Gefühle auslösen, kommen den Abgeordneten bei den Sitzungen des Petitionsausschusses im Bayerischen Landtag nicht selten zu Ohren. Diese Erfahrung machte auch ich als Zuhörer, als ich den CSU-Landtagsabgeordneten Karl Straub im Maximilianeum besuchte. Er gehört dort dem Ausschuss für Eingaben und Beschwerden sowie dem Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration an. Umfangreich sind bereits die Vorarbeiten zu einem Sitzungstag des Petitionsausschusses. Straubs Wissenschaftliche Mitarbeiterin Heidi Kraus beschäftigte sich zuvor über Wochen hinweg mit den unterschiedlichsten Petitionen. Je nach Thema sind insbesondere Ministerien aber auch Gerichte zu befragen, Ausländerbehörden, das Bundesamt für Migration und eine weitere Vielzahl von Behörden und Institutionen. Daraus resultieren mitunter seitenlange Dokumentationen, deren vorherige eingehende Studien Karl Straub als sogenanntem Berichterstatter oder Mitberichterstatter dazu dienen, sich einen Überblick zu verschaffen und ihm die Grundlagen liefert, am Sitzungstag seinen Ausschusskollegen kompetent Auskünfte geben zu können. So auch auf der jüngsten dieser Sitzungen, die sich kürzlich im Saal 2 des Bayerischen Landtags über mehrere Stunden hinzog. Von den 44 öffentlich und nichtöffentlich behandelten Petitionen dieses Tages war Karl Straub an neun in der Pflicht. Migranten betraf mit acht die Mehrheit. Bei ihnen war etwa über die Aufenthaltsduldung, die Arbeitserlaubnis oder eine Ausbildungsgenehmigung zu entscheiden. „In zwei Fällen bekam ich erst in der vergangenen Nacht angeforderte Informationen“, sagte Karl Straub in aller Eile, bevor er sich zusammen mit seinen Parlamentskollegen am Morgen zur internen Vorbesprechung der jeweiligen Petitionen mit den Vertretern der betroffenen Ministerien traf. Deren Vertreter gaben im Vorfeld bereits eine Stellungnahme zu dem Anliegen ab und legten sie zusammen mit der Petition samt Stellungnahme Karl Straub als dem zuständigen Berichterstatter vor. Er formulierte dann die Anträge mit einer Beschlussempfehlung, über die der gesamte Petitionsausschuss in der Sitzung entschied. Jedermann habe das Recht, so stehe es im Grundgesetzt, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. “Davon sollte auch Gebrauch gemacht werden“, ermunterte Karl Straub in einer kurzen Pause. Lediglich vier Petitionen - es ging dabei unter anderem um ein Gnadengesuch, eine Führerscheinsache und um Fragen des Bleiberechtes - wurden an jenem Sitzungstag von dem Gremium nicht-öffentlich beraten, bevor kurz nach 9 Uhr Interessierte und Petenten in den Saal gebeten wurden. „Für die sachgerechte Einzelfallberatung ist das manchmal notwendig“, erläuterte Karl Straub. Manchmal ist es notwendig, besonders in Bauangelegenheiten, Ortstermine anzusetzen. Das ist aber eher die Ausnahme als die Regel. Die abzuarbeitenden Petitionen ließen sich alle im Maximilianeum behandeln. Darunter waren etliche heikle Fälle. „Das ist häufig bei Asylangelegenheiten so“, weiß Karl Straub aus mittlerweile langjähriger Erfahrung. Besonders Menschen aus der Ukraine und dem Westbalkan versuchen, auch mit Hilfe von Petitionen einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland zu erreichen, um hier zu arbeiten. Diesem Spurwechsel vom Asylverfahren zur Arbeitsmigration hat der Gesetzgeber einen Riegel vorgeschoben. „Aber wir können häufig den Betroffenen einen legalen Weg aufzeigen, um ihr Ziel dennoch zu erreichen“, bekräftigte Karl Straub. Eine der Petitionen, deren Aussicht auf Erfolg vielversprechend ist, ist jene von Juri Siriza, dessen Mutter 2014 aus der Ukraine nach Deutschland geflohen ist. Ihr Fall ist einer der verhältnismäßig wenigen, die an die Härtefallkommission des Bayerischen Innenministeriums weitergegeben werden. Bei ihr geht es um nichts weniger als zu erreichen, dass sie bei ihren hiesigen Familienangehörigen ihr restliches Leben verbringen kann. „Dies ist nur ein Beispiel von vielen, bei denen wir im Petitionsausschuss humanitäre Hilfestellung leisten können“, so Karl Straub. Häufig handelt es sich um bedrückende und gleichermaßen bewegende Einzelschicksale, die der Ausschuss zu besprechen hat. Verbunden nicht selten mit Folter oder anderen Gewalttaten. Die Hoffnung, dass am Ende des mitunter langen Weges einer Petition die darin enthaltenen Forderung oder Bitte tatsächlich umgesetzt wird, ist durchaus berechtigt.