Backstubenhelfer Hamed Mohammad kann bleiben

07.02.2020 | MdL Karl Straub

Im vergangenen Jahr sorgte er für Schlagzeilen: Der pakistanische Flüchtling und Backstubenhelfer Hamed Mohammad sollte zurück in seine Heimat. Sein Arbeitgeber, eine Pfaffenhofener Bäckerei, machte den Vorgang publik und setzte sich zunächst über Soziale Medien und dann über eine Petition an den Bayerischen Landtag für sein Bleiberecht ein.

Während Vertreter anderer Parteien glaubten, etwa über den Bund eine Lösung für den Flüchtling zu finden, plädierte der CSU-Landtagsabgeordnete Karl Straub in der lokalpolitischen Auseinandersetzung mit dem Thema bereits frühzeitig für einen anderen, deutlich praktikableren Weg. Dieser führte unter anderem über den Petitionsausschuss. Straub setzte sich in enger Abstimmung mit der Ausländerbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration über Monate hinweg dafür ein, dass der Backstubenhelfer in Pfaffenhofen auch weiterhin legal leben kann. Dieses Vorgehen des CSU-Landtagsabgeordneten hat jetzt zum Ziel und damit für alle Beteiligten zu einem guten Ende geführt. So wurde jetzt anlässlich der Petitionsberatung im Bayerischen Landtag bekannt gegeben, dass der gut integrierte Hamed Mohammad eine Beschäftigungsduldung erhält. In der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses lobte dessen Mitglied Straub insbesondere die „hervorragende Arbeit und Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der Ausländerbehörde des Landratsamtes Pfaffenhofen.“ Wie im Zuge der Beratung ebenfalls von Straub erklärt wurde, erhielten auch weitere im Landkreis Pfaffenhofen lebende Flüchtlinge mit pakistanischer Nationalität eine Statusverbesserung. Grundlage für die Entscheidung im Fall Hamed Mohammad bietet das Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung. „Demnach wird Ausländern, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist, unter bestimmten Voraussetzungen und für einen bestimmten Zeitraum ein verlässlicher Aufenthaltsstatus durch eine langfristige Duldung ermöglicht, wenn die betreffenden Personen eine Berufsausbildung absolvieren oder einer Beschäftigung nachgehen“, erläutert Straub. Bei Hamed Mohammad habe dies nun zugetroffen. Im Anschluss an eine Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung bestehe für Hamed Mohammad unter bestimmten Voraussetzungen sogar die Möglichkeit zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. „Dieser Erfolg zeigt, dass der eingeschlagene Weg, sozusagen auf regionaler Ebene, der richtige war und der Problemstellung gerecht wurde“, sagt Straub, der unter anderem Mitglied im Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen und damit auch zuständig für Asylsozialpolitik und das Petitionsrecht ist.