Jäger und Schützen nicht unter Generalverdacht stellen

11.11.2019 | MdL Karl Straub

Zur Besonnenheit ruft der CSU-Landtagsabgeordnete Karl Straub in der derzeit mitunter leidenschaftlich geführten Diskussion zur Waffenrechtsnovelle die beteiligten Parteien auf. Gleichzeitig fordert er zusammen mit der CSU-Landtagsfraktion nachdrücklich, überzogene Forderungen zurückzunehmen.

„Ich kann die Aufregung um die geplanten Änderungen im Waffenrecht unter den Jägern und Sportschützen gut verstehen. Gehen die Änderungsvorschläge ja sogar über die 1:1-Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie hinaus“, sagte Straub auf der gestrigen Hubertusfeier (im Saal des Unterpindharter Gasthofes Rockermeier) der Jägervereinigung Landkreis Pfaffenhofen, in dem laut eigenen Angaben etwa 800 der insgesamt 1200 Jäger des Kreises organisiert sind. Straub sei sich durchaus im Klaren darüber, welch große Verantwortung von Jägern und Sportschützen getragen werde. Überdies sei in keinem anderen europäischen Land etwa die Ausbildung von Jägern so aufwendig, intensiv und breitgefächert wie in Deutschland. Im Wissen darum und ob der Tatsache, dass hierzulande legale Waffenbesitzer beispielsweise noch niemals in Terroranschläge verwickelt gewesen seien, habe sich Bayern bei der Beratung des dritten Waffenrechts-Änderungsgesetzes bereits im Bundesrat dagegen gestellt. Am Montag (11. November 2019), bei der öffentlichen Anhörung im Bundestag, werden die bayerischen Bundestagsabgeordneten einen erneuten Vorstoß unternehmen, um ungerechtfertigte Verschärfungen abzuwenden. Unter anderem sieht die Novelle vor, die Nutzung von legal erworbenen Schusswaffen zur Begehung terroristischer Anschläge zu erschweren. „Wir haben in der CSU zusammen mit den Freien Wählern als unserem Koalitionspartner am vergangenen Donnerstag in der Plenarsitzung einen gemeinsamen Dringlichkeitsantrag eingebracht. Mit dem wollen wir gemeinsam erreichen, dass bei der Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in das zu ändernde deutsche Waffengesetz unsere Sportschützen, Jäger und Brauchtumsschützen nicht kriminalisiert werden“, erklärt Straub. Ziel sei es vielmehr, eine unbürokratische und praktikable Umsetzung der EU-Vorgaben zu erreichen, ohne legale Waffenbesitzer unter Generalverdacht zu stellen und obendrauf ein nur schwerlich zu bewältigendes Bürokratie-Monster mit entsprechenden Kosten zu schaffen. Straub bekräftigt: „Wir sind klar gegen Verschärfungen im Waffenrecht, die keinen Sicherheitsgewinn bringen. Sportschützen, Jäger oder Brauchtumsschützen zu kriminalisieren ist der falsche Weg!“ Die EU-Richtlinie sei zwar zwingend in deutsches Recht umzusetzen, doch strikt abzulehnen seinen darüber hinausgehende Verschärfungen, „die insbesondere Jäger, Sportschützen und Brauchtumsschützen unangemessen belasten, ohne dass dem ein Gewinn an realer Sicherheit gegenübersteht“. Die Vorgaben dürften nicht dazu dienen, sozusagen die Gunst der Stunde dazu zu nutzen, überzogenen und praxisfernen Regelungen per Gesetz Tür und Tor zu öffnen. Dies gelte auch für den Schießnachweis im Rahmen einer Bedürfnisprüfung, wonach künftig „regelmäßige“ Übungsstunden mit jeder einzelnen legale Waffe nachgewiesen werden müssten (Nach Ansicht von Schützenverbänden würde das in der Praxis bedeuten, dass Schützen mit jeder ihrer Waffen einmal im Monat oder 18 Mal pro Jahr schießen müssten). „Es sollte darauf geachtet werden, dass die bisherigen Kostenregelungen beibehalten werden“, so Straub. „Wenn im legalen Bereich das deutsche Waffenrecht konsequent vollzogen wird, ist in den genannten Punkten kein weitergehender Handlungsbedarf geboten.“ In Reaktion auf Terror und Anschläge bestehe zwar das verständliche Bedürfnis der Politik und der Bevölkerung, auch entsprechende Sicherheit zu signalisieren, jedoch „nicht mittels Verschärfung des Waffengesetzes; denn die größte Gefahr für die öffentliche Sicherheit geht nicht von legalen, sondern von illegalen Schusswaffen aus.“ Terroristen und Extremisten bedienten sich nicht in einem legalen Rahmen der Waffen, sondern bezögen sie anonym beispielsweise im sogenannten „Darknet“, produzierten sie im 3D-Druck oder bauten sie aus im freien Handel erhältlichen Teilen selbst. Hier greife das Waffenrecht eben nicht. „Von Jägern, Sport- Gebirgs- und Traditionsschützen gehen keine Gefahren für diesen Staat und seine Bürger aus“, betont Straub und versichert: „Die CSU-Abgeordneten im Bund ziehen mit uns auch hier an einem Strang! Genauso wie die Bayerische Staatsregierung wollen wir alle unsere Jäger und Vereinsschützen nicht unnötig belasten. Wir bleiben an unseren Forderungen dran!“