Kein Familiennachzug bei subsidiär Schutzberechtigten

12.01.2018 | MdL Karl Straub

In Berlin gehen die Sondierungsgespräche zwischen CDU/CSU und SPD in die heiße Phase. Eine der größten Herausforderungen dürfte in tragfähigen Lösungen im Bereich der Migrationspolitik – insbesondere im heftig diskutierten Familiennachzug - liegen.

In dieser hoch emotional geführten Diskussion sollte man sich, so MdL Straub - auch die Gesetzgebung genauer betrachten, denn es gebe in Deutschland mehrere Arten, einen Schutzstatus zu erlangen: Die Anerkennung nach dem Recht auf Asyl im Grundgesetz (Art. 16a GG), die Gewährung von Flüchtlingsschutz auf Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention oder der Europäischen Menschenrechts-konvention und anderer internationaler Abkommen, die Gewährung von subsidiärem Schutz, wenn entsprechende Gründe vorliegen oder eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung, wenn die "Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist" (Duldung). Jede dieser Einstufungen habe unterschiedliche Rechtsfolgen, so Straub, die auch das Recht auf Familiennachzug beträfen. So stehe den nach Art. 16a GG oder nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannten Asylbewerbern der Familiennachzug gesetzlich zu. Dagegen sei der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte ausgesetzt. Innenpolitisch am meisten umstritten sei es, diese bis März 2018 befristete Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte im März weiter zu verlängern. Die Unionsparteien CDU/CSU bestehen auf einer Verlängerung dieser Regelung und wissen hier auch den Städte- und Gemeindebund hinter sich. Das EU-Recht sehe, so Straub, für diese Gruppe keinen Familiennachzug vor, da eine möglichst schnelle Rückkehr in die Heimatländer bestimmt sei. Es mache daher keinen Sinn, in lange währenden Antragsverfahren Familien nachzuholen und zu integrieren, da sie von Rechts wegen möglichst schnell in ihr Heimatland zurückkehren müssen. Daher bestehe aus seiner Sicht kein Grund, so MdL Straub, warum Deutschland über das geltende EU-Recht hinausgehen und in diesen Fällen Familiennachzug erlauben solle. Auch ein Blick auf die gravierend steigende Zahl der Wohnungslosen zeige auf, wie schwierig es jetzt schon sei, für anerkannte Flüchtlinge eine Bleibe zu finden. Bemerkenswert sei es in diesem Zusammenhang, so Straub, wenn aus der neuen Studie über kriminelle Zuwanderer herausgelesen werde, dass der deutsche Staat beim Familiennachzug noch großzügiger werden solle: Beim Familiennachzug ginge es hauptsächlich um die subsidiär geschützten Syrer, die ihr Bleiberecht in der Regel nicht mit kriminellen Handlungen aufs Spiel setzen würden. Mit einer neunfach höheren Wahrscheinlichkeit straffällig würden dagegen laut der Studien Männer aus den nordafrikanischen Ländern Tunesien, Marokko und Algerien. Deren Asylersuchen würden zwar zu fast 100 Prozent abgelehnt, trotzdem blieben sie aufgrund der Weigerung der Grünen, ihre Herkunftsländer als sicher einzustufen, in der Regel oft Jahre in Deutschland, um alle Behörden- und Rechtswege zu beschreiten – und um auch dann nicht abgeschoben zu werden, weil sich ihre Heimatländer oft weigern, sie zurückzunehmen. Hier könne nicht ernsthaft über Familiennachzug diskutiert werden, so Straub abschließend.