Freistaat Bayern verdoppelt die Vereinspauschale für Sport- und Schützenvereine

Auch Vereine im Landkreis Pfaffenhofen erhalten mehr Mittel

18.08.2021 | MdL Karl Straub

Die Vereinspauschale für die Sport- und Schützenvereine wird vom Freistaat Bayern auch in diesem Jahr wieder verdoppelt. Die Auszahlung für den Landkreis Pfaffenhofen steigt in 2021 um rund 19.000 Euro im Vergleich zum Vorjahr.

„Es freut mich sehr, dass das starke Freiwilligen-Engagement auch heuer mit einer Erhöhung der sogenannten Vereinspauschale durch den Freistaat unterstützt wird. Damit stärken wir die Vereins- und Sportvielfalt – auch hier bei uns im Landkreis“, informiert aktuell MdL Karl Straub. „Nur mit der ehrenamtlichen Mitarbeit, die in den Vereinen vor Ort geleistet wird, können die Nachwuchsförderung und der Sportbetrieb für alle gewährleistet werden. Und gerade in schweren Zeiten setzt der Freistaat mit der Verdopplung der Vereinspauschale erneut ein klares Zeichen“, betont MdL Straub. Auch im Haushaltsjahr 2021 werden die für die sog. Vereinspauschale zur Verfügung stehenden Mittel von rund 20 Mio. € auf rund 40 Mio. € verdoppelt, so Straub. Mit dieser Maßnahme sollen die bayerischen Sport- und Schützenvereine in der Corona-Krise erneut ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand schnell und unbürokratisch unterstützt werden. „Im Landkreis Pfaffenhofen steigen die Zuwendungen von 484.857,67 Euro im vergangenen Jahr auf 503.574,56 in 2021 und damit um rund 19.000 Euro an“, teilt MdL Straub die aktuellen Zahlen für den Landkreis mit. Die erneute Erhöhung zur Förderung des Verein-Sportbetriebs gehe auch auf besondere Initiative der CSU-Fraktion zurück, so Straub. Dank gebühre auch Sportminister Joachim Herrmann für die Unterstützung. „Sportvereine leisten eine wertvolle Arbeit für die Kinder und Jugendlichen, aber auch für die Gesellschaft selbst“, unterstreicht Straub. Die Zuwendungen an die Sport- und Schützenvereine werden entsprechen der Sportförderrichtlinie des Freistaats Bayern gewährt. Berechnungsgrundlage dafür ist die Anzahl der erwachsenen Vereinsmitglieder sowie die Anzahl der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, für die es die zehnfache Gewichtung gibt. Eine weitere Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Übungsleiterlizenzen. Zwischenzeitlich wurde der Wert einer Fördereinheit nach Sportförderrichtlinien festgelegt. Er beträgt 0,58 € je Fördereinheit. Besonderer Dank gebühre den vielen Ehrenamtlichen, die in diesen Zeiten die Fahne hoch halten, so MdL Straub abschließend.