Landtag gibt grünes Licht für den Bayern-Fonds

05.10.2020 | MdL Karl Straub

Die Corona-Pandemie stellt die bayerische Wirtschaft vor große Herausforderungen. Bereits im April 2020 verabschiedete der Bayerische Landtag im Eiltempo einen weiteren Nachtragshaushalt, um die wirtschaftlichen, gesundheitlichen und sozialen Folgen der Corona-Krise abzumildern.

In diesem Rahmen gab der Landtag einstimmig grünes Licht für den 46 Milliarden Euro umfassenden „Bayern-Fonds“. Damit sollen systemrelevante bayerische Firmen vor der Insolvenz oder der Übernahme durch ausländische Investoren geschützt werden. Der Bayern-Fonds ermöglicht es dem Freistaat, vorübergehend als Teilhaber bei für Bayern systemrelevanten Unternehmen einzusteigen. Außerdem können über diesen per Bürgschaft Bankenkredite an Unternehmen abgesichert werden. „Wir wollen unsere systemrelevanten bayerischen Firmen schützen und erhalten und mit dem „Bayern-Fonds“ erreichen, dass eine bayerische Firma bayerisch bleibt und keine chinesische wird“, so Landtagsabgeordneter Karl Straub. Am 20. August 2020 genehmigte jetzt auch die EU-Kommission das bayerische Gesetz über einen Bayernfonds. Damit ist der Fonds in Kraft getreten. Jetzt können Unternehmen der Realwirtschaft in Bayern, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft, die techno¬logische oder wirtschaftliche Souveränität, Versorgungssicherheit, kritische Infra¬strukturen oder den Arbeitsmarkt in Bayern hätte, Anträge stellen. Der Bayernfonds ergänze dabei bisherige Sonderprogramme auf Bundes- und Landes¬ebene, so MdL Straub. Während der vom Bundesgesetzgeber errichtete Wirtschafts-stabilisierungs¬fonds (WSF) überwiegend an große Unternehmen adressiert sei, richte sich der BayernFonds in erster Linie an bayerische Mittelständler. Anträge dazu müssen an das Bayerische Wirtschaftsministerium gestellt werden. MdL Straub weist in diesem Zusammenhang auch die Unternehmen im Landkreis Pfaffenhofen ausdrücklich darauf hin, dass die Anträge rechtzeitig gestellt werden müssen: Über Bürgschaften müsse bis spätestens 31. Dezember 2020, über stille Beteiligungen bis spätestens 30. Juni 2021 entschieden sein. Um dies zu ermöglichen, sollte die Bürgschaft spätestens Ende November 2020, die stille Beteiligung bis spätestens Ende April 2021 beantragt werden. “Ich halte den „Bayern-Fonds“ für einen weiteren wichtigen und richtigen Baustein, um unseren Mittelständlern durch die Krise zu helfen“, so MdL Karl Straub. Weitere Informationen finden sich unter www.stmwi.bayern.de/bayernfonds/