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Aktuelles / Presse

05.06.2020 | MdL Karl Straub

Maskentragepflicht - MdL Karl Straub weist auf besondere Ausnahmen hin

Immer häufiger wird der CSU-Stimmkreisabgeordnete Karl Straub von Pfaffenhofener Landkreis-Bürgern, die aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-/Nasenabdeckung tragen können, darum gebeten, doch die für sie geltende Ausnahmeregelung in der Öffentlichkeit bekannter zu machen.

„Tatsächlich ist es so, dass es mehr Betroffene gibt, als man gemeinhin annehmen möchte, die von der Masken-Tragepflicht wegen der Corona-Pandemie ausgenommen sind“, sagt Karl Straub. Diese Menschen könnten eine Mund-Nasen-Abdeckung wegen physischer oder auch psychischer Einschränkungen nicht verwenden. „Sie braucht ausnahmsweise dann nicht getragen werden, wenn sie im Einzelfall, insbesondere aus ärztlicher Sicht, unzumutbar ist.“ Grundsätzlich gelte, so Karl Straub weiter, wer aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sei, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, müsse auch eine Sanktionierung nicht befürchten. Bei einer möglichen Überprüfung, etwa durch Polizeibeamte, könne ein Schwerbehindertenausweis oder ein bestätigendes ärztliches Attest für Klarheit sorgen. „Dass nicht jeder gesundheitlich in der Lage ist, der Maskenpflicht nachzukommen, sollten auch die Mitmenschen der davon Betroffenen bedenken und sie nicht vorverurteilen oder sie womöglich gar verbal angehen!“ Der betroffene Personenkreis müsse weiterhin unbehelligt mit dem ÖPNV fahren und in den Läden einkaufen können. In Kauf genommen werden müsse dabei, dass Masken-Verweigerer womöglich die unter Umständen nicht zu erkennenden Gründe für die Ausnahme vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für ihr unsolidarisches Verhalten ausnutzen könnten. Hintergrund: In Bayern gilt seit dem 27. April 2020 eine Maskenpflicht unter anderem im öffentlichen Nahverkehr, in Flughäfen und in Geschäften, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Die Altersgrenze bei Kindern, gesundheitliche Beeinträchtigungen, beziehungsweise eine vorliegende Behinderung, sind maßgebend dafür, ob eine Person von der Maskenpflicht befreit ist oder sich davon befreien lassen kann.