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Aktuelles / Presse

10.12.2019 | MdL Karl Straub

Rückerstattung von Straßenausbaubeiträgen

Antragsfrist bei der Härtefallkommission endet am 31.12.2019

Wer noch keine Rückerstattung für zwischen 2014 und 2017 gezahlte Straßenausbaubeiträge („Strabs“) beantragt hat, sollte jetzt keine Zeit mehr verstreichen lassen. Darauf weist Landtagsabgeordneter Karl Straub ausdrücklich hin. „Alle, die sich um eine Zahlung aus dem Härtefallfonds der Bayerischen Staatsregierung bewerben möchten, müssen ihren Antrag bis zum 31. Dezember 2019 auf den Weg bringen“, so MdL Straub, „denn nur Anträge, die rechtzeitig bei der Härtefallkommission eingehen, können berücksichtigt werden“.

Einen Härteausgleich können Grundstückseigentümer und private Unternehmen beantragen, die im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2017 zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen wurden. Sie müssen nachweisen, dass sie durch die Zahlung der Beiträge eine unbillige Härte erfahren haben, also einen unangemessenen finanziellen Nachteil. Für die Anträge gelten ein Selbstbehalt von 2000 Euro und eine Einkommensobergrenze von 100 000 Euro, bei Zusammenveranlagten von 200 000 Euro. Mehr Informationen sowie das Antragsformular findet man im Internet unter www.strabs-haertefall.bayern.de. Die Härtefallkommission bearbeitet die Anträge nicht nach der Reihenfolge des Eingangs, sondern ausschließlich nach Härtefallkriterien.